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18.02.2021

Stornierungen in Corona-Zeiten

Verständlicherweise werden wir zurzeit häufig gefragt, wie die Stornierungsbedingungen sind, wenn eine Reise bedingt durch Corona nicht angetreten werden kann. Letztlich ist dies pauschal nicht zu beantworten, denn es kommt auf die Umstände an.

  • Kann eine Reise wegen einer Erkrankung an Corona nicht angetreten werden, gelten die üblichen Stornierungsbedingungen. Wie bei anderen Krankheiten auch, empfiehlt sich hierfür vorab der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Wir empfehlen hier die HanseMerkur, die einen Corona Zusatzschutz anbietet.
  • Kann eine Reise wegen eines Lockdowns und dem Verbot touristischer Übernachtungen nicht angetreten werden, wird die Buchung kostenfrei storniert und es entstehen keine Kosten.

Zu weiteren Szenarien, wie beispielsweise im Oktober 2020, als per Landesverordnung anhand von Inzidenzwerten bestimmte Landkreise/Städte nur mit negativem Test anreisen durften, können wir keine Auskunft geben. Niemand weiß derzeit wirklich, wie sich die Situation entwickeln und wie Reisen in den nächsten Wochen und Monaten aussehen wird. 

 

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