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23.11.2021

Neue Corona Regeln in Kraft

Seit gestern gelten im schönsten Bundesland der Welt aufgrund der zunehmend angespannten Situation neue Corona Regeln. Touristische Übernachtungen sind nur noch möglich, wenn man geimpft oder genesen ist. Nur bei Übernachtungen aus beruflichen/geschäftlichen Gründen ist zusätzlich auch ein negativer Corona Test gestattet. Der berufliche/geschäftliche Grund ist vom Arbeitgeber zu bestätigen. 

Hier der Wortlaut der Übernachtungen betreffenden Regeln:

Es werden nur folgende Personen aufgenommen und beherbergt:

a) Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind;

b) Kinder bis zur Einschulung,

c) Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,

d) Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.

Diese Regeln gelten zunächst bis zum 19.12. Die Landesregierung hat bereits in Aussicht gestellt, dass diese Regeln darüber hinaus vermutlich verlängert und auch während der Weihnachtsferien gelten werden. Zu möglichen Regelungen für Anreisen ab dem 20.12. können wir zum derzeitigen Stand noch nichts sagen und wir bitten Sie bis dahin auch von Fragen diesbezüglich abzusehen.

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